Mehrere meiner Kunden haben in letzter Zeit erfolgreich Mehrwertsteuer-Verfahren abgeschlossen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung oder die Gerichte haben den Steuerpflichtigen Recht gegeben und zuviel bezahlte MWST zurückbezahlt. Die Verfahren gehen oft auf mehrere Jahre zurück, so dass zusätzlich zur Steuer noch ein Vergütungszins von bis 5% pro Jahr ausbezahlt wird.
Gerade im Anschluss an Revisionen durch die ESTV lohnt es sich deshalb, die Einschätzungsmitteilung kritisch zu prüfen und innerhalb der 30-tägigen Frist Einsprache zu erheben.
„Streiten“ kann sich lohnen
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