Diese Zeiten sind endgültig vorbei:
Das Bundesgericht hat in einem am 1. November 2012 publizierten Urteil entschieden, dass Banken Provisionen, die sie von Anlagefonds erhalten, an ihre Vermögensverwaltungskunden weitergeben müssen. Dabei wird gemäss Urteil nicht unterschieden zwischen konzerneigenen und fremden Fonds. Schon Ende August 2011 hat das Bundesgericht in einem anderen Urteil die Eckpfeiler für einen gültigen Verzicht auf diesen Herausgabeanspruch definiert. Ein voraussetzungsloser pauschaler Verzicht reicht nicht aus; der Kunde muss hinreichend über die Höhe der zu erwartenden Retrozessionen informiert sein.
Dieser Entscheid wird deshalb erst Recht Anlass geben, die Provisionsflüsse in der Finanzbranche kritisch zu analysieren. Zusätzlich sind aber auch die steuerlichen Aspekte zu beachten, wie die neueste Ausgabe der Breaking Tax news aufzeigt.
Karikatur aus: Frankfurter Allgemeine