Ist der Verkauf von Plüschbären plötzlich nicht mehr steuerpflichtig?

Heute hat die ESTV die Präzisierungen zur Steuerpflicht in Bezug auf die Definition der unternehmerischen Tätigkeit publiziert. Trotz heftiger Kritik hat die ESTV an ihrem Entwurf, den sie im April vorgestellt hat, nichts Wesentliches geändert. Dafür hat sie die Publikation um überraschende und für gemeinnützige Organisationen mit weitreichenden Konsequenzen verbundene Übergangsbestimmungen versehen.

Doch zuerst zu den Grundsätzen: Werden in einem Bereich einer (gemeinnützigen) Organisation mit einer Tätigkeit keine oder „nur in eindeutig untergeordneter Weise“ Leistungsentgelte erzielt, so ist dieser Bereich nicht unternehmerisch. Konkret ist dies gemäss neuer Praxis der ESTV dann der Fall, wenn absehbar ist, dass die Aufwendungen für eine Tätigkeit dauerhaft nicht zumindest zu 25% durch Einnahmen aus Leistungen gedeckt werden. Die Beurteilung der unternehmerischen oder eben nicht unternehmerischen Tätigkeit der (gemeinnützigen) Organisation richtet sich nach den Tätigkeitsbereichen,  nach den „in sich geschlossenen, nach aussen auftretenden wirtschaftlichen Einheiten“. Kommt die ESTV nach ihren Kriterien zum Schluss, dass die Tätigkeit nicht auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen ausgerichtet ist, so wird die Steuerpflicht für diesen Bereich verneint und der Verkauf der Plüschbären ist – trotz allenfalls bestehender MWST-Pflicht in anderen Bereichen – nicht zu versteuern. Im Gegenzug ist aber auch kein Vorsteuerabzug möglich.

Die ESTV hat diese Praxis rückwirkend auf den 1.1.2010 in Kraft gesetzt und fordert die (gemeinnützigen) Organisationen auf, die in einem nicht-unternehmerischen Tätigkeitsbereich geltend gemachte Vorsteuer zurückzuerstatten. Im Gegenzug kann die deklarierte MWST zurück gefordert werden, dies aber nur dann, wenn die Steuer auf der Rechnung nicht offen ausgewiesen war, die Rechnung korrigiert oder der Beweis erbracht wird, dass dem Bund kein Steuerausfall entstanden ist.

Die (gemeinnützigen) Organisationen sind nun gefordert, zu prüfen, ob die neue Praxis auch für sie Anwendung findet und welche Massnahmen für die Vergangenheit und für die Zukunft zu treffen sind.

Über Niklaus Honauer

Former pwc Partner and Leader of the indirect Tax practice in Switzerland. Since 2018 focussing on mandates in the health sector and supporting his former pwc colleagues on technical VAT questions and tricky litigation procedures.
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