Beide haben vor dem Nationalrat keine Gnade gefunden. Die Revision des MWSTG ist vom Nationalrat am 18. Juni 2013 sogar ohne Gegenstimme beerdigt worden. Damit ist das Zwei-Satz Modell gestorben. Die Parlamentarier haben aber erkannt, dass gerade im Bereich der Ausnahmebestimmungen und bei der Auslegung der Praxis durch die Eidgenössiche Steuerverwaltung (ESTV) noch Handlungsbedarf besteht. Deshalb hat der Nationalrat die Motion unterstützt, die vom Bundesrat eine punktuelle Anpassung des MWSTG verlangt. Damit besteht auch die Hoffnung, dass gewisse Praxis-Auslegungen der ESTV wieder korrigiert werden. In Erfüllung der Motion könnte so auch der neue „baugewerbliche Eigenverbrauch“ wieder beseitigt werden. Damit würde bei Verkäufen von Liegenschaften nicht mehr entscheidend sein, ob die Verträge vor oder nach Baubeginn unterzeichnet worden sind.
Das Parlament hat aktuell wie bei der abgelehnten Lex USA die Hoffnung, dass es der Bundesrat dann schon richten wird. Dies ist zugebenermassen aber bei der MWST deutlich einfacher.