Heute hat der Bundesrat – gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten – den Entwurf zur Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist zur Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2017.
In der MWSTV werden einzelne Bestimmungen des teilrevidierten MWSTG genauer definiert. So werden Beginn und Ende der Befreiung von der Steuerpflicht bei in- und ausländischen Unternehmen sowie die Organisationseinheiten sowie die Leistungen zwischen Gemeinwesen detaillierter geregelt. Mehrere Artikel sind der Margenbesteuerung sowie der Definition der elektronischen Zeitungen und Zeitschriften sowie Bücher und dem fiktiven Vorsteuerabzug gewidmet.
Wir werden an dieser Stelle über die wesentlichen Änderungen informieren.